38,5 % ABSCHREIBUNG AUF 4 JAHRE
MIT KFW 40 QNG
Die Bundesregierung investiert massiv in den Wohnungsbau, um mehr bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Für Kapitalanleger bieten sich attraktive Chancen: Durch die geschickte Kombination der 5 % Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG und 5 % degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EstG lassen sich innerhalb der ersten vier Jahre bis zu 38,5 % des Gebäudewerts abschreiben. Zusätzlich stehen zinsgünstige KfW-Darlehen (Programm 297) zur Verfügung, um energieeffiziente Neubauten noch rentabler zu gestalten.
Nutzen Sie diese Förderprogramme für eine nachhaltige, zukunftssichere Investition mit optimalen steuerlichen Vorteilen!
Clever kombinieren
§ 7 Abs. 5a EStG + § 7b EstG
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Abschreibung von ca. 38,5 % auf den Gebäudewert innerhalb der ersten 4 Jahre!
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Zusätzlich stehen zinsgünstige Darlehen über das KfW Programm 298 zur Verfügung.
Abschreibung nach § 7b EstG
5 % Sonder-AfA auf 4 Jahre
Die Sonder-AfA von 5 % kann zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre hinweg auf den Gebäudewert geltend gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem:
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Bauantrag oder Bauanzeige liegt zwischen 31.12.2022 und 01.01.2029
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Energieeffizienter Neubau (KfW 40 QNG oder NH)
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Wohnung muss in den ersten 10 Jahren entgeltlich zu fremden Zwecken Wohnzwecken vermietet werden
(Keine Eigennutzung) -
Die Sonderabschreibung kann im Jahr der Fertigstellung oder im Jahr der Anschaffung, sowie in den folgenden drei Jahren in Anspruch genommen werden
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Die Wohnung darf nicht verbilligt (unter 50 % der ortsüblichen Marktmiete) vermietet werden
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Keine kurzfristige Vermietung möglich (Ferienwohnung, Boardinghouse, Service Apartments)
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Mietvertrag muss unbefristet sein
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Möblierung der Wohnung ist kein Problem
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Wohnung befindet sich in der EU
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Es muss die Führung eines selbstständigen Haushalts möglich sein (Mindestens 23 m² – Eigene Küche, Bad, etc.)
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Die Wohnung muss baulich getrennt und abgeschlossen sein.
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Wohnung ist NEU = Anschaffung muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung getätigt werden (Nutzen-Lastenübergang
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Es ist auch möglich neuen Wohnraum durch z. B. Ausbau eines Dachgeschosses oder gewerblich genutzte Flächen in Wohnraum umzugestalten
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Anschaffungskosten pro m² Wohnfläche (inkl. gemeinschaftlich genutzter Flächen!!) und ohne Grund und Boden liegt unter 5.200 € / m²
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Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ist auf 4.000 € gedeckelt – jedoch auf die Wohnfläche inkl. Anteiliger Gemeinschaftsflächen und Stellplätze mit Sondernutzungsrecht
Beispielrechnung
1. Flächenberechnung
für Bemessungsgrundlage im Neubau – Rechtsgrundlage: (§ 7b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Halbs. 2 EStG)
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45,00 m²
Wohnfläche
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+ 12,50 m²
Garage
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+ 4,00 m²
Keller als eigene Nebenflächen
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+ 9,00 m²
Anteilig gemeinschaftliche Nutzflächen*
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= 70,50 m²
Gesamtfläche
* dazu gehören z.B. Fahrradschuppen, Gemeinschaftskeller, Speicher, Waschküchen etc.
Berechnung nach dem jeweiligen Nutzflächenanteil der Wohnung an der Gesamtnutzfläche z. B. 90 m² von insgesamt 1.000 m²
(1000 / 100 = 10 %) x 90 m² = 9 m²
2. Abschreibungsfähiger Kaufpreis
212.500 € / 70,50 m² = 3.014,18 €/m²
Da die Sonderabschreibung bis zu 4.000 € je m² möglich ist, kann der volle Gebäudeanteil mit 4 x 5 % abgeschrieben werden.
Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EstG
5 % degressive Abschreibung
Neben der Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann auch die 5 % degressive Abschreibung für neugebaute Wohnimmobilien gemäß § 7 Abs. 5a EStG genutzt werden.
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Baubeginn bzw. Kauf zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029
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Gilt für den Gebäudewert
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Nur für vermietete Wohnimmobilien
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Sobald die lineare Abschreibung mit 3 % besser ist, als die degressive Abschreibung kann in die lineare Abschreibung gewechselt werden (Afa nach §7 Abs. 4 EstG)
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Immobilie muss in der EU liegen
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Kann mit der Sonderabschreibung § 7b EstG kombiniert werden
Degressive Abschreibung bedeutet, dass immer der Restwert abgeschrieben werden kann.
Anschaffungskosten Gebäude 500.000,00 €
1. Jahr = 500.000 x 0,05 = 25.000,00 €
2. Jahr = 475.000 x 0,05 = 23.750,00 €
3. Jahr = 451.250 x 0,05 = 22.562,50 €
usw.
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Kreditförderung KfW Programm 297
Förderung für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude mit hoher Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Besonders gefördert wird der KfW 40 QNG-Standard, der das Effizienzhaus-40-Konzept mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) kombiniert.
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Darlehensart: Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
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Kreditbetrag: bis zu 150.000 € (mit QNG-Zertifikat)
Ziel der Politik / Bundesregierung
Bezahlbare und klimafreundliche Wohnungen
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400.000 neue Wohnungen pro Jahr in Deutschland (hiervon 100.000 € Sozialwohnungen)
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Dieses Ziel ist laut Olaf Scholz bei weitem nicht genug (Merkur 28.02.2024)
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Anzahl der Baugenehmigungen 2024 auf dem niedrigsten Stand der letzten 10 Jahre
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Rückgang bei der Genehmigung von EFH bei 42,7 % im Januar 2024 bezogen auf das Vorjahresmonat
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Voraussichtlich werden 2024 insgesamt ca. 225.000 – 265.000 Wohnungen errichtet
(2023 waren es ca. 265.000 Wohnungen, 2022 noch 295.000)
ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!
DIES STELLT KEINE RECHTS- ODER STEUERBERATUNG DAR! BITTE INFORMIEREN SIE SICH BEI IHREM STEUERBERATER BZW. ENERGIEBERATER ODER DER KFW, BZW EINER BANK IHRER WAHL!
Stand: September 2024
KONTAKT
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Wir beraten Sie gerne persönlich.
Ihr Ansprechpartner: Alexander Scheiter
Geschäftszeiten:
Montag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr, Samstag nach Vereinbarung
